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Urteile, Gesetze und Richtlinien
Meine Sammlung zum Steuerrecht
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Bürgerliches Gesetzbuch: Rom-Verordnungen - EuGüVO - EuPartVO - HUP - EuErbVO
Bürgerliches Gesetzbuch: Rom-Verordnungen - EuGüVO - EuPartVO - HUP - EuErbVO , Der Kommentar von Hüßtege/Mansel ist das Referenzwerk für die deutsche Rechtspraxis: Es kommentiert im Detail die Verordnungen Rom I und II (vertragliche bzw. außervertragliche Schuldverhältnisse), Rom III (Ehescheidung und Trennung), das Haager Unterhalts-Protokoll, die EuErbVO und das deutsche Umsetzungsgesetz (IntErbRVG). Abgrenzungsfragen zu den in nationaler Kompetenz verbleibenden Rechtsgebieten werden verständlich beantwortet. Die Neuauflage 2024 bringt den Kommentar auf den neuesten Stand und berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und das aktuelle Schrifttum, insbesondere zu den aktuellen Entwicklungen des europäischen Familien-, Familienverfahrens- und Erbrechts (Brüssel IIa- und IIb-VO). Wer vom NK-BGB Band 6 profitiert: Alle Rechtsanwender:innen aus Justiz und Anwaltschaft, Notariaten, Rechtspflege sowie der Wissenschaft, Behörden und Unternehmen, die sich mit dem internationalen Privatrecht beschäftigen. Herausgeber und Autoren sind die führenden Experten im europäischen Kollisionsrecht, ihre Stimme hat Gewicht: Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel, Universität zu Köln Prof. Dr. Ivo Bach, Georg-August-Universität Göttingen | Dr. Felix Berner, Akad. Rat a.Z., Eberhard-Kalrs-Universität Tübingen | Dr. Kai Bischoff, Dipl.-Kfm., LL.M., Notar, Köln | Prof. Dr. Peter-Andreas Brand, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Philipps-Universität Marburg | Dr. Alexander Bücken Notar, Eschweiler | Prof. Dr. Florian Eichel, Universität Bern | PD Dr. Matthias Fervers | Prof. Dr. Martin Gebauer, Eberhard Karls Universität Tübingen | Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Johannes Gutenberg Universität Mainz | Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Katharina Lugani, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Oliver L. Knöfel, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) | Prof. Dr. Matthias Lehmann, D.E.A., LL.M., J.S.D., Universität Wien | Prof. Dr. Stefan Leible, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Francis Limbach, Rechtsanwalt, Saarbrücken | Prof. Dr. Dirk Looschelders, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Robert Magnus, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Mark Makowsky, Universität Mannheim | Dr. Carl Friedrich Nordmeier, Richter, Oberlandesgericht Frankfurt am Main | Dr. Thomas von Plehwe, Rechtsanwalt beim BGH, Karlsruhe | Prof. Dr. Lukas Rademacher, M.Jur. (Oxon.), Universität zu Kiel | Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Friedrich-Alexander Universtität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Matthias Weller, Mag. rer. publ., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Rechtssicherheit in der schulischen Ganztagsbetreuung (Hubert, Jens R.)
Rechtssicherheit in der schulischen Ganztagsbetreuung , Der hohe Bedarf nach ganztätiger Betreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf lässt die Ganztagsbetreuung in der Schule immer weiter ansteigen. Um dieser Betreuung gerecht zu werden, werden die unterschiedlichsten Kräfte eingesetzt. Nur wenn Sie als Betreuungskraft die wichtigsten Antworten auf die einschlägigen Praxis-Rechtsfragen kennen, haben Sie die notwendige Handlungssicherheit in Ihrem Arbeitsalltag als schulische Betreuungskraft. Dabei gilt es, die neuesten Gerichtsentscheidungen zu kennen ebenso wie die Grundlagen der allgemeinen Rechtslehre. Das Buch möchte ohne erhobenen Zeigefinger Antworten geben auf die wichtigsten Rechtsfragen, die sich im Alltag ergeben. Zahlreiche Merkblätter und Formulare helfen bei der Entlastung und der rechtssicheren Umsetzung des Erlernten. Dipl. Sozialwirt Jens-Reinhold Hubert studierte Rechtswissenschaften (Schwerpunkt Jugendstrafrecht) und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten in München, Göttingen und Heidelberg. Er ist als Dozent für Schulrecht und Rechtskunde für Schulleiter*innen, Lehrer*innen und kommunal beschäftigte Verwaltungsmitarbeiter*innen am Studieninstitut POLIS®-Seminare tätig und leitet dort die Fortbildungsplattform schulsekretärinnen.de. Er bildete neben Schulleitungen und Lehrkräften bisher rund 5000 Schulverwaltungsmitarbeiter*innen deutschlandweit aus, ist Prüfer für den Lehrgang zur "Geprüften und zertifizierten Fachkraft für Schulrecht im Schulbüro" und Autor, Bearbeiter und Herausgeber zahlreicher Publikationen zum Thema. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210831, Produktform: Kartoniert, Autoren: Hubert, Jens R., Auflage: 21001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 130, Keyword: Aufsichtspflicht; Ausflug; Datenschutz; Ganztagsbereich; Medikamente; Rahmenhygieneplan; Schule; Sorgfaltspflichten; Wandertag, Fachschema: Betreuung / Familienbetreuung~Familienbetreuung, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Kommunal-u.Schul-Verlag, Verlag: Kommunal-u.Schul-Verlag, Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag GmbH & Co. KG, Länge: 192, Breite: 123, Höhe: 8, Gewicht: 146, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2630120
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IT-Recht
IT-Recht , Zum Werk Die Neuauflage des bisher in der Münchener Anwaltshandbuchreihe erschienenen Werks vermittelt seinen Lesern nicht nur solides rechtliches Grundlagenwissen, sondern auch das technische und wirtschaftliche Verständnis für aktuelle Schlüsseltechnologien und weist den Weg zur Lösung der damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Die Neuauflage wurde grundlegend überarbeitet und erweitert. Sie eignet sich nicht nur zur Vorbereitung auf die Fachanwaltsprüfung, sondern ebenso als Arbeitshilfe für den Inhouse-Counsel und Unternehmensjuristen, der sich mit überschaubarem Zeitaufwand über die aktuellen "Brennpunkte" der digitalen Transformation in der Industrie informieren will und einen kompakten Werkzeugkasten mit Praxisbeispielen und Formulierungshilfen benötigt. Dem Online-Handel mit besonderen Produkten und den Rechtsfragen der zunehmend angebotenen e-Health-Dienste sind eigene Teile zugewiesen. Inhalt Teil 1. Hardware Teil 2. Software Teil 3. Schutz von Datenbanken, Computerspielen und Webangeboten Teil 4. Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen Teil 5. E-Commerce Teil 6. Daten - u.a. Big Data Teil 7. Informationssicherheit Teil 8. Kommunikationsnetze und Dienste Teil 9. Künstliche Intelligenz Teil 10. Das (industrial) Internet of things Teil 11. Cloud Computing Teil 12. Digital Escrow Teil 13. e-health Teil 14. Digitale Transformation in der Industrie Teil 15. Social Media Teil 16. Kryptowährungen Teil 17. Augmented Reality Teil 18. Verfahrens- und Prozessführung, alternative Streitbeilegung Teil 19. Straf- und Strafprozessrecht Vorteile auf einen Blick schnelle Vermittlung der Grundzüge des IT-Rechts bei gleichzeitig vertiefter Darstellung wichtiger Detailfragen praxisgerechte Darstellung aktueller Entwicklungen und ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung leicht verständliche Aufbereitung technischer Hintergründe - kein technisches Sonderwissen notwendig Praktikertipps, Beispiele und Formulierungsvorschläge zu allen Teilbereichen des IT-Rechts Hintergrundinformationen Berücksichtigung bevorstehender Gesetzesnovellen Zielgruppe CEOs, CIOs und Justiziare von Unternehmen, IT-Verantwortliche in Behörden und Organisationen, Berater, Rechtsanwälte, Richter und Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210328, Produktform: Leinen, Redaktion: Leupold, Andreas~Wiebe, Andreas~Glossner, Silke, Auflage: 21004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Verträge; Elektronischer Rechtsverkehr; Datenschutz; Telekommunikationsrecht; eCommerce; IT-Vertrag; Cloud Computing; Datenschutzrecht; Internet; E-Mail, Fachschema: EDV / Theorie / Recht~Recht (EDV)~Handelsrecht~Informationstechnologie~IT~Technologie / Informationstechnologie~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: LXX, Seitenanzahl: 1774, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 245, Breite: 175, Höhe: 61, Gewicht: 1948, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406648458 9783406614293 9783406570520, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 161766
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Wer sitzt im Europarat?
Im Europarat sitzen Vertreter der 47 Mitgliedsstaaten, die jeweils von ihren Regierungen entsandt werden. Jedes Land entsendet eine Delegation, die aus Vertretern der Regierung, des Parlaments und gegebenenfalls auch der Opposition besteht. Die Delegationen arbeiten in verschiedenen Ausschüssen und Gremien zusammen, um gemeinsame politische Ziele zu verfolgen und den Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu fördern. Der Europarat ist somit ein Forum für den intergouvernementalen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten.
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Was ist der Unterschied zwischen Europarat und Europäischer Rat?
Der Europarat ist eine zwischenstaatliche Organisation, die 1949 gegründet wurde und 47 Mitgliedsstaaten umfasst. Sein Hauptziel ist die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa. Der Europäische Rat hingegen ist ein Gremium der EU, das aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten besteht und politische Leitlinien für die EU festlegt. Der Europarat hat keine legislative Funktion, sondern dient als Forum für den Austausch von Ideen und Best Practices im Bereich der Menschenrechte und Demokratie. Der Europäische Rat hingegen kann politische Entscheidungen treffen, die für die EU verbindlich sind. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der Europarat auch Nicht-EU-Mitglieder wie die Türkei, Russland und die Schweiz umfasst, während der Europäische Rat nur die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertritt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Europarat eine zwischenstaatliche Organisation ist, die sich auf Menschenrechte und Demokratie konzentriert, während der Europäische Rat ein Gremium der EU ist, das politische Entscheidungen für die EU trifft.
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Was ist der Europarat und was bedeutet "europäisches Gewissen"?
Der Europarat ist eine internationale Organisation, die 1949 gegründet wurde und aus 47 Mitgliedstaaten besteht. Er fördert die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den europäischen Ländern in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Der Begriff "europäisches Gewissen" bezieht sich auf die Idee, dass die Mitgliedstaaten des Europarats gemeinsame Werte und Standards teilen und sich verpflichten, diese zu respektieren und zu fördern. Es soll ein Bewusstsein für die gemeinsamen europäischen Werte schaffen und dazu beitragen, dass diese in den Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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Wer beschließt Verordnungen und Richtlinien der EU?
Die Verordnungen und Richtlinien der EU werden von den EU-Institutionen beschlossen, insbesondere vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union. Diese beiden Organe arbeiten zusammen, um Gesetze und Vorschriften für die EU-Mitgliedstaaten zu verabschieden. Zudem spielt die Europäische Kommission eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für neue Verordnungen und Richtlinien. Letztendlich müssen die Mitgliedstaaten die endgültigen Entscheidungen über die Annahme und Umsetzung dieser Rechtsakte treffen. Somit ist die EU ein demokratisches System, in dem die verschiedenen Institutionen zusammenarbeiten, um Gesetze zu erlassen.
Ähnliche Suchbegriffe für Europarat:
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HENDI Kochmesser, HACCP-Richtlinien, (L)385mm, Gelb
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Wer beschließt die Verordnungen und Richtlinien der EU?
Die Verordnungen und Richtlinien der EU werden von den EU-Institutionen beschlossen, insbesondere vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union. Beide Institutionen arbeiten zusammen, um Gesetze zu verabschieden, die die EU-Mitgliedstaaten binden. Die Europäische Kommission spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen und der Überwachung der Umsetzung von EU-Recht. Darüber hinaus können auch andere EU-Organe und -Agenturen an der Entwicklung von Verordnungen und Richtlinien beteiligt sein. Letztendlich müssen die Mitgliedstaaten die beschlossenen Gesetze in nationales Recht umsetzen.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Europäischen Rat, dem Europarat und dem Rat der Europäischen Union?
Der Europäische Rat ist ein Gremium, in dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammenkommen, um über politische Leitlinien und Prioritäten der EU zu diskutieren und zu entscheiden. Der Europarat hingegen ist eine zwischenstaatliche Organisation, die unabhängig von der EU ist und sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa einsetzt. Der Rat der Europäischen Union ist ein Organ der EU, in dem die Minister der Mitgliedstaaten zusammenkommen, um EU-Gesetze zu erlassen und politische Entscheidungen zu treffen.
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Welche Auswirkungen hat die EU-Gesetzgebung auf die nationalen Gesetze und Verordnungen der Mitgliedstaaten?
Die EU-Gesetzgebung hat Vorrang vor nationalen Gesetzen und Verordnungen der Mitgliedstaaten. Diese müssen im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften stehen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihre nationalen Gesetze den EU-Vorschriften entsprechen.
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Was für Rechtsakte kann die EU erlassen?
Was für Rechtsakte kann die EU erlassen? Die EU kann verschiedene Arten von Rechtsakten erlassen, darunter Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Empfehlungen. Verordnungen sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich und gelten unmittelbar, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Richtlinien legen Ziele fest, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Entscheidungen sind verbindlich für diejenigen, an die sie gerichtet sind. Empfehlungen sind nicht verbindlich, sondern dienen als Leitlinien für die Mitgliedstaaten.
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